Die Grundregel: ein Jahr Haltefrist
Kryptowerte wie Bitcoin oder Ether gelten im Privatvermögen steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“. Gewinne aus einem Verkauf sind deshalb nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
- Mehr als ein Jahr gehalten: Der Gewinn ist steuerfrei, egal wie hoch er ist.
- Ein Jahr oder kürzer gehalten: Der Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Als „Verkauf“ zählt dabei nicht nur der Tausch in Euro. Auch der Tausch in einen anderen Kryptowert ist steuerlich ein Verkauf, und das Bezahlen mit Kryptowerten ebenfalls. Für den Kryptowert, den du beim Tausch bekommst, beginnt die Haltefrist neu.
Kein Verkauf ist dagegen die Übertragung zwischen deinen eigenen Konten und Wallets, etwa von einer Börse auf deine Hardware-Wallet.
Welcher Bitcoin wurde verkauft?
Wer zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hat, muss wissen, welche Einheiten er verkauft. Lässt sich das nicht einzeln zuordnen, gilt für die Haltefrist: Was zuerst gekauft wurde, gilt als zuerst verkauft (First in, first out). Das Finanzministerium betrachtet dabei jede Wallet und jedes Börsenkonto einzeln.
Die Freigrenze von 1.000 €
Gewinne innerhalb der Haltefrist bleiben steuerfrei, wenn alle deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 € betragen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Bis 2023 lag die Grenze bei 600 €.
Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
| Gesamtgewinn im Jahr | Steuerpflichtig |
|---|---|
| 999 € | 0 € |
| 1.000 € | 1.000 € |
| 1.500 € | 1.500 € |
Verluste aus solchen Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, auch mit Gewinnen aus späteren Jahren. Mit Lohn oder anderen Einkünften lassen sie sich nicht verrechnen.
Staking und Lending
Erträge aus Staking und Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden im Moment des Zuflusses mit ihrem Marktwert in Euro angesetzt und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Sie bleiben steuerfrei, wenn alle Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen weniger als 256 € betragen.
Zwei Punkte, die oft falsch erklärt werden:
- Die Haltefrist der Kryptowerte, die du stakst oder verleihst, verlängert sich nicht auf zehn Jahre. Das hat das Finanzministerium ausdrücklich klargestellt.
- Für die Kryptowerte, die du als Ertrag bekommst, beginnt eine eigene Haltefrist von einem Jahr.
Was das Finanzamt seit 2026 erfährt (DAC8)
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG). Es setzt die EU-Richtlinie DAC8 in deutsches Recht um. Krypto-Anbieter in der EU müssen seitdem Daten zu ihren Kunden und deren Transaktionen sammeln und an die Steuerbehörden melden:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer
- Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte mit ihren Werten in Euro
- Übertragungen von Kryptowerten
Die erste Meldung umfasst das ganze Jahr 2026 und geht bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Steuerbehörden der EU-Staaten tauschen diese Daten untereinander aus. Wer Krypto-Gewinne bisher nicht angegeben hat, sollte das mit einem Steuerberater besprechen, bevor die Daten beim Finanzamt ankommen.
Was ab 2027 kommen soll
Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen Referentenentwurf veröffentlicht: das „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“. Laut Entwurf:
- Gewinne aus sogenannten Tauschkryptowerten wie Bitcoin und Ether sollen künftig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, wie Gewinne aus Aktien.
- Damit gälte die Abgeltungsteuer von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer), unabhängig von der Haltedauer.
- Die neuen Regeln sollen nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft oder zugeflossen sind. Für ältere Bestände bleibt es laut Entwurf bei den bisherigen Regeln mit einjähriger Haltefrist.
- Auch Erträge aus Staking und Lending sollen als Kapitalerträge gelten, soweit sie nach 2026 zufließen.
- E-Geld-Token, also Stablecoins nach MiCA wie Euro-Stablecoins, sind ausgenommen.
- Ab dem 1. Januar 2028 sollen Krypto-Anbieter die Steuer direkt einbehalten, ähnlich wie Banken bei Aktien.
- Kennt der Anbieter den Kaufpreis nicht, soll er von einem Kauf nach 2026 ausgehen und die Steuer auf 50 % des Verkaufserlöses berechnen.
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt allgemein der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung).
Was du jetzt tun kannst
Unabhängig davon, ob die Reform kommt, helfen diese Schritte:
- Alle Transaktionen exportieren, bei jeder Börse und für jede Wallet, und sicher speichern. Ohne Kaufdatum und Kaufpreis kannst du eine steuerfreie Haltefrist nicht nachweisen.
- Bestände zum 31. Dezember 2026 dokumentieren. Falls die Reform kommt, entscheidet das Kaufdatum darüber, ob für einen Kryptowert die alten oder die neuen Regeln gelten. Laut Entwurf rechnet der Anbieter ohne Belege mit dem ungünstigsten Fall.
- Ein Steuer-Tool nutzen, wenn du viele Transaktionen hast. Programme wie Blockpit, CoinTracking oder Divly lesen die Daten der Börsen ein und berechnen daraus deine Gewinne. Wir haben mit keinem dieser Anbieter eine Partnerschaft.
- Gewinne in der Steuererklärung angeben. Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist und Staking-Erträge gehören in die Anlage SO.
Wichtig: Kaufe oder verkaufe nicht nur wegen einer geplanten Steuerregel. Ob und wie die Reform kommt, ist offen.
Häufige Fragen
Ist Krypto nach einem Jahr steuerfrei?
Ja, nach der Rechtslage 2026: Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Kryptowerte sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG). Für Kryptowerte, die ab 2027 gekauft werden, soll diese Regel nach einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums wegfallen.
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 € betragen. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegt der Gewinn bei 1.000 € oder darüber, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000 €.
Ist der Tausch von einem Kryptowert in einen anderen steuerpflichtig?
Ja. Ein Tausch, etwa von Bitcoin in Ether, gilt steuerlich als Verkauf des einen und Kauf des anderen Kryptowerts. Liegt der Kauf des hingegebenen Kryptowerts weniger als ein Jahr zurück, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Für den erhaltenen Kryptowert beginnt die Haltefrist neu.
Wie werden Staking-Erträge besteuert?
Erträge aus Staking und Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Sie bleiben steuerfrei, wenn alle Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen weniger als 256 € betragen. Die Haltefrist der gestakten Kryptowerte verlängert sich dadurch nicht auf zehn Jahre.
Erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Geschäften?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Krypto-Anbieter nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz Daten zu ihren Kunden und deren Transaktionen sammeln. Die erste Meldung für das Jahr 2026 geht bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern.
Quellen
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
- § 22 EStG: Arten der sonstigen Einkünfte
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
- Referentenentwurf: Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen (30.09.2026)
- Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG)
- KStTG 2026: Kryptowerte-Steuertransparenz nach DAC8 und MiCAR
- Bundesrat stimmt DAC8-Umsetzungsgesetz zu